Promotionsvereinbarung

Innerhalb des ersten halben Jahrs nach Beginn der Promotion bzw. nach der Betreuungszusage durch den KIT-Betreuer muss eine Promotionsvereinbarung abgeschlossen werden. Das Formular für die Promotionsvereinbarung ist hier als Word-Doc oder als PDF zu finden (Stand: Februar 2018).

Folgende weitere Dokumente könnten hilfreich zum Ausfüllen sein:

Anschließend muss sich der Doktorand beim KYHS (Karlsruhe House of Young Scientists) registrieren. Die Registrierung läuft über das Portal Docata. Eine Beschreibung des Ablaufs der Registrierung ist hier zu finden. 
[Anmerkung: Es gibt auch eine Anleitung des KHYS zu den formalen Schritten zur Promotion (siehe hier). Diese weicht von dem hier beschriebenen ab, weil andere Fakultäten dies anders handhaben.]

Sowohl die Kopie der Promotionsvereinbarung (inkl. Anhängen), als auch ein Ausdruck der Anmeldebestätigung beim KHYS müssen dem Antrag auf Annahme als Doktorand bei der KIT-Fakultät (siehe Schritt 2) beigefügt werden.

Weitere Erläuterungen zur Promotionsvereinbarung

  • Die Dokumente zur Promotionsordnung sind auch in englischer Sprache verfügbar.
  • Das Landeshochschulgesetz (LHG) hat den Abschluss von Promotionsvereinbarungen verpflichtend eingeführt. Erforderlich ist diese Vereinbarung für eine Annahme bei einer KIT-Fakultät seit 1. Januar 2015. Für alle bereits angemeldeten Doktoranden besteht die freiwillige Möglichkeit des Abschlusses einer Promotionsvereinbarung in Abstimmung mit dem Betreuer.
  • Der Dekan entscheidet über die Annahme als Doktorand. Ein in anderen Fakultäten möglicherweise vorhandener Promotionsausschuss existiert an unserer Fakultät nicht.
  • Das Promotionsvorhaben wird in einem Themenvorschlag und einem Arbeits-/ Zeitplan beschrieben. Der Themenvorschlag mit Kurzzusammenfassung (oder ggf. ein ausführliches Exposé) stellen den aktuellen Planungsstand dar und können im Laufe der Promotion angepasst werden. Das Definieren eines Themas und Zeitplans ist daher kein Hinderungsgrund für ein frühes Abschließen der Promotionsvereinbarung.
  • Unter „§3 Promotionsvorhaben“ („kumulative Promotion“) muss bei einer Promotion nach der Promotionsordnung von 2012 „nein“ markiert werden. Bei Promotion nach Promotionsordnung von 2018 hat man die Wahl.