Informationen für Assistenten, Postdocs, Juniorprofessoren und Akademische Räte

Nach der Promotion

Bis zur Einführung des neuen LHG war für die Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses nach der Promotion die Anstellung als wissenschaftlicher Assistent auf einer C1-Stelle vorgesehen. Diese Qualifikationsphase wurde mit der Habilitation abgeschlossen. Danach bestand die Möglichkeit als Hochschuldozent an der Universität zu bleiben, bis der Ruf auf eine eigene Professur erfolgte.

Mit dem neuen LHG wurde die Stelle des Juniorprofessors geschaffen. Eine sechsjährige Tätigkeit als Juniorprofessor gilz als gleichwertige Qualifizierung zur Habilitation. Die Möglichkeit der Habilitation wurde dennoch beibehalten. Gleichzeitig wurden die Stelle des wissenschaftlichen Assistenten abgeschafft. Aufgrund dieser Entwicklung ergibt sich eine völlig neue Struktur für die Qualifikationsphase nach der Promotion. Es kann nun einer der folgenden Wege beschritten werden:

  • Anstellung als akademischer Rat auf Zeit
  • Einstellung auf einer BAT IIa-Stelle
  • Anstellung als Juniorprofessor

 

Akademischer Rat auf Zeit

Wissenschaftliche Mitarbeiter können nach der Promotion als "Akademische Räte auf Zeit" eingestellt werden. Diese Beamtenstellen sind als Ersatz für die entfallenen C1-Stellen gedacht.

Dies ist die von der Fakultät bevorzugte Option.

 

BAT IIa-Stelle

Ein alternatives Modell bei Drittmittelfinanzierung ist die Einstellung auf BAT IIa mit Zulagen. Dieses Modell wird zurzeit auch an unserer Fakultät umgesetzt.

 

Juniorprofessur

Prinzipiell gibt es an der Universität Karlsruhe die Möglichkeit der Einrichtung von Juniorprofessuren. Eine sinnvolle Ergänzung ist die sogenannte Tenure-Track-Option, d.h. Übernahme der Juniorprofessoren als reguläre Professoren nach sechsjähriger Tätigkeit. Zum jetzigen Zeitpunkt wird an unserer Fakultät noch keine Juniorproffesur angeboten.

 

Hier sind einige weitere Links zum Thema Juniorprofessur:

  • Informationen des Bundesministeriums für Forschung und Bildung, mit weiteren Links zum Hochschulrahmengesetz
  • Grundlage für Juniorprofessuren in Baden-Württemberg ist wiederum das Landeshochschulgesetz (LHG)
  • Hochschuldienstrecht für das 21. Jahrhundert - Das Konzept des BMBF (21.9.2000)

 

Die Habilitation

Habilitationsordnung der Universität Karlsruhe (TH)