Annahme als Doktorand:in

Jeder Doktorand muss einen Antrag auf Annahme als Doktorand [RTF] an die Fakultät stellen. Dieser Antrag muss innerhalb ersten halben Jahr nach Beginn der Promotion bzw. nach der Betreuungszusage des Professors gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich (in Papierform!) beim Dekanat einzureichen. Zuvor muss eine Promotionsvereinbarung vorliegen und die Anmeldung am KHYS erfolgt sein. Jedem angenommenen Doktoranden wird durch die Fakultät eine Betreuung garantiert, bspw. auch dann, wenn der Betreuer die Fakultät verlässt.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • offizielles Antragsschreiben welches man nach der Anmeldung beim KHYS von eben diesem erhält
  • einen Lebenslauf [RTF] des Kandidaten,
  • Schriftliche Erklärung über Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis, andere Promotionsverfahren und gewerbliche Promotionsberatung [PDF],
  • (unbeglaubigte) Kopie des Abschlusszeugnisses (z. B. Diplom oder Master/Bachelor)
  • die Kopie der Promotionsvereinbarung (inkl. Anhängen)
  • Bescheinigung Ihrer Registrierung (Sie erhalten vom KHYS innerhalb von ca. 14 Tagen eine schriftliche Registrierungsbescheinigung (PDF). Diese müssen Sie mit Ihrem Antrag auf Annahme bei Ihrer Fakultät einreichen.)
  • gegebenenfalls einen Nachweis über Namensänderung durch Heirat usw.
  • und gegebenenfalls der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen (siehe Ergänzung zur Anerkennung der Zulassungsvoraussetzungen im folgenden).

 

Immatrikulation

Alle von der Fakultät Wirtschaftswissenschaften angenommenen Doktorand:innen sind verpflichtet, sich als Promotionsstudent:in zu immatrikulieren, außer sie sind am KIT hauptberuflich tätig und erklären, sich nicht immatrikulieren zu wollen. Wenn keine Erklärung abgegeben wird, ist man demnach verpflichtet, sich zu immatrikulieren. Die Immatrikulation hat innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bescheids der Fakultät zu erfolgen.

Der Ablauf der Immatrikulation sowie weitere Informationen hierzu sind auf der Seite des KHYS zu finden.

Bei Fragen zur Immatrikulation kann man sich an den Welcome Desk des Studierendenservices wenden.

Anerkennung der Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzung zur Promotion regelt § 4 der Promotionsordnung (siehe hier für die Promotionsordnung von 2018). Insbesondere werden in Absatz (1) die Studienabschlüsse genannt, welche direkt zur Promotion an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften berechtigen. Sollte ein Antragsteller die Bedingungen aus Absatz (1) nicht erfüllen, kann ein Antrag auf Anerkennung der Zulassungsvoraussetzungen gestellt werden [RTF] (sprich: ein Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit des Studienabschlusses). Dieser Antrag sollte zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand möglichst mit Beginn der Promotion gestellt werden.

Verlängerung der Anerkennung

Gemäß § 11, Abs. 6 sollte der Antrag auf Annahme als Doktorand nach fünf Jahren erneuert werden. Hierzu ist ein Schreiben an den Dekan und die Bestätigung durch den Betreuer erforderlich. Das Schreiben steht im KHYS-Portal zum Download zur Verfügung.

 

Wechsel der Promotionsordnung und des angestrebten Doktorgrades

Falls die Annahme noch unter der alten Promotionsordnung erfolgte und ein Wechsel in die neue nach §18 beabsichtigt ist, reicht ein formloses Schreiben [RTF] an das Dekanat. Der Wechsel ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn ein Dr.-Ing. angestrebt wird. Hierbei ist dann zusätzlich eine Bestätigung durch den Betreuer und eine kurze Beschreibung (rund 1/2 Seite) des Arbeitsgebietes notwendig.